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Dichtheitsprüfung im HSK

Dichtheitsprüfung
Stadtwerke Brilon: Wasserversorgnung, Abwasserentsorgung, Nahwärmeversorgung, Straßen und Wege, Gewässer, Betriebsführung Bauhof. Brilon Energie Logo der Stadtwerke Brilon
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Ergebnisse Umfrage Erneuerbare Energien


 

Die Umfrage zum Thema Erneuerbare Energien ist beendet. 

 

Hier können Sie die Ergebnisse einsehen.

 

Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich für die zahlreiche Teilnahme und die vielen zusätzlichen Hinweise, die wir erhalten haben!  

Vielen Dank!

Ihre Stadtwerke Brilon

 

 

 

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen


Der Umweltminister hat am 14.12.2011 angekündigt, dass eine Gesetzesänderung des Landeswassergesetzes zur Dichtheitsprüfung im nächsten Jahr erfolgen soll. Der Umweltausschuss des Landtages hat am 15.12.2011 den Landtag aufgefordert, zu beschließen, der Landesregierung aufzugeben, die Regelungen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen auszusetzen.

Der Städte- und Gemeindebund empfiehlt derzeit, bereits verabschiedete Satzungen zur Dichtheitsprüfung in den Städten und Gemeinden bestehen zu lassen, da sie auf der Grundlage des noch gültigen Landeswassergesetzes erlassen wurden.

Für Brilon besteht momentan kein akuter Handlungsbedarf. Die Satzungen setzen eine erste Frist zur Dichtheitsprüfung der privaten Kanäle zum 31.12.2014 (Grundstücke in Wasserschutzgebieten). Wenn Grundstückseigentümer  momentan aus anderen Erwägungen ( Hauskauf bzw. -verkauf, An- und Umbau, Abschluss von Versicherungen) eine Dichtheitsprüfung beabsichtigen, sollten sie den § 15 der Entwässerungssatzung der Stadtwerke Brilon unbedingt beachten. Gerne stehen die Stadtwerke auch zur Auskunft in Sachen Dichtheitsprüfung zur Verfügung.

Für Neubauten und bei Erneuerung der Leitungen gilt unabhängig von der politischen Diskussion weiter, dass vor Inbetriebnahme eine Dichtheitsprüfung mittels Wasser- oder Luftdruck aller unterirdisch verlegten Schmutz- und Mischwasserleitungen durchzuführen ist und die Bescheinigung des Sachverständigen bei den Stadtwerken einzureichen ist.

Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen erhalten Sie hier: 

Abwasser

 

 

Neues Antragsformular


zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage   (Antrag „Grundstücksentwässerung“) 

Mit Datum vom 01.07.2011 ändern die Stadtwerke das bisherige Genehmigungsverfahren zum Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Abwasseranlage.

Daraus ergibt sich u. a.  ein neues Antragsformular, mit dem die Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage künftig anzuzeigen ist.

Der Antragsteller bekommt jetzt mit dem Antragsformular Hinweise und Informationen zur Herstellung, Veränderung und Erneuerung von privaten Abwasseranlagen. Diese Hinweisliste verbleibt beim Antragsteller und ist vom ihm bzw. seinem Planer oder Bauleiter chronologisch abzuarbeiten. Mit Unterschrift des Antragsformulars erkennt der Antragsteller auch die Hinweise und Informationen dieser Liste an.

Das neue Formular enthält einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass nur einem vollständigen Antrag zugestimmt werden kann.

Neu ist auch, dass der Antragsteller nach Eingang und Prüfung des Antrags durch die Stadtwerke eine Mitteilung erhält, dass er mit der Herstellung bzw. Veränderung oder Erneuerung seiner Grundstücksanschlussleitung zwar beginnen kann, die  endgültige Zustimmung der Stadtwerke aber erst erhält, wenn die Fertigstellungsanzeige des ausführenden Fachunternehmens vorliegt oder alternativ eine Abnahme seitens der Stadtwerke an der offenen Baugrube erfolgt ist.

(In Fällen,  in denen z.B. die Grundstücksanschlussleitung bei der Erschließung bereits bis auf das Privatgrundstück verlegt wurde, oder in Fällen, bei denen nur die reine Einleitung von Abwasser beantragt wurde, entfällt diese zusätzliche Mitteilung.

Das neue Antragsformular steht im Internet unter www.stadtwerke-brilon.de (Service/ Formulare) als PDF-Dokument  zur Verfügung oder ist bei den Stadtwerken Brilon erhältlich.