Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Sauberes Wasser erhöht die Lebensqualität. Damit unser Grundwasser sauber bleibt muss sichergestellt werden, dass Abwasserleitungen dicht sind.

Wissen Sie, in welchem Zustand Ihre privaten Abwasserleitungen sind? Möglicherweise tritt an undichten Stellen auch Grundwasser in die Leitungen ein und erschwert beziehungsweise verteuert die Abwasserbeseitigung oder tritt Abwasser aus und verunreinigt Boden und Grundwasser?

Laut Gesetzgeber ist jeder einzelne Grundstückseigentümer (oder im Falle eines Erbbaurechts der Erbbauberechtigte) der Betreiber der Anlage und damit auch verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bau, Betrieb und Unterhalt seiner Abwasserleitungen. Für bestimmte private Leitungen (solche, die industrielles oder gewerbliches Abwasser ableiten oder solche, für die eine kommunale Satzung eine Prüfung vorgibt) muss eine Zustands- und Funktionsprüfung bis zu einer festgelegten Frist durchgeführt werden. Zudem ist im Landeswassergesetz NRW sowie der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW) geregelt, dass alle Grundstückseigentümer ihre privaten Abwasserleitungen nach dem Neubau oder nach wesentlicher Änderung auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen lassen müssen.

Unter www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Dichtheitsprüfung sowie die landesweite Liste der zugelassenen Sachkundigen.

Selbstverständlich sind wir auch persönlich für Sie da und beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema.

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