Abwasser

Abwasser ist Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Schmutzwasser ist nach der Gesetzesdefinition das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser. Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

Niederschlagswasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende Wasser.

Die Stadtwerke haben das Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) zu sammeln, zu befördern, zu behandeln und gereinigt in ein Gewässer oder das Grundwasser einzuleiten sowie den Klärschlamm ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen. Bei nicht an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücken ist das Abwasser aus geschlossenen Gruben sowie der Schlamm aus den Kleinkläranlagen einzusammeln, abzufahren, abzubereiten und ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen.

Die Gebühr wird berechnet nach den befestigten und überbauten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Gründächer sowie andere angeschlossene und befestigte Grundstücksflächen, von denen wesentliche Mengen des Niederschlagwassers nicht eingeleitet werden (wasserdurchlässiges Pflaster, Rasengittersteine), werden nur mit der Hälfte der Fläche angesetzt.

Die Grundstückseigentümer sind von sich aus verpflichtet, angeschlossene Flächen zu melden. Änderungen sind unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach den Wassermengen, die dem Grundstück durch die öffentliche oder andere Wasserversorgungsanlagen zugeführt werden, abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen. Wenn die zurückgehaltene Wassermenge nicht durch geeichte Wassermesser ermittelt werden, ist eine Schätzung zulässig.

Abwassergebühren

ab 23.12.2023ab 01.01.2024Bereich
2,75 €/m³3,07 €/m³Schmutzwasser
0,55 €/m²0,56 €/m²Niederschlagswasser (m²/angeschl. Fläche)

Im Abwasserbereich wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Gebühren für die Abfuhr von Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen beträgt:

a) bei Kleinkläranlagen                                              59,10 €/m³
abgefahrenen Grubeninhalts,

b) bei abflusslosen Gruben                                        31,98 €/m³
abgefahrenen Grubeninhalts.

Anschlussbeiträge Abwasser

Zur Finanzierung von Anschaffung, Herstellung, Erweiterung und Verbesserung der öffentlichen Abwasseranlage werden einmalige Anschlussbeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhoben. Der Beitragssatz beträgt z.Zt. 2,66 €/m²  anrechenbarer Grundstücksfläche. Die anrechenbare Grundstücksfläche bestimmt sich nach der Grundstücksfläche des Baugrundstücks und nach Art und Maß der Bebauung.

Auf Wunsch teilen wir Ihnen mit, ob und in welcher Höhe für ein Grundstück noch ein Anschlussbeitrag zu zahlen ist. Dazu benötigen wir die Lage des Grundstücks mit Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück.

Kostenersatz Hausanschlüsse Abwasser

Kostenersatzpflichtig ist nur die Grundstücksanschlussleitung (Leitung vom öffentlichen Kanal bis zur Grundstücksgrenze) und der Teil der Leitung auf dem Grundstück bis zur Hauseinführung (einschl. der Inspektionsöffnung).

 

Unter den Downloads finden Sie die entsprechenden Anträge!

Leistungsbereiche