Grund- und Ersatzversorger Erdgas

Nach erfolgter Feststellung des Grundversorgers zum 01. Juli 2024 gem. § 36 Abs. 2 EnWG ist ab dem 1. Januar 2025 die Stadtwerke Brilon Energie GmbH für die nächsten 3 Jahre weiterhin Grundversorger für Gas für das Netzgebiet Brilon.

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli 2027, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.

Unser Grund- und Ersatzversorgungstarif bietet unseren Kunden faire Preise und maximale Flexibilität durch eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Genießen Sie zusätzlich unsere Serviceleistungen und profitieren Sie von unserer kostenlosen Energieberatung.

Hier finden Sie das gültige Preisblatt:

Häufige Fragen zum Thema Grund- und Ersatzversorgung

Der § 36 regelt im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die sogenannte Grundversorgungspflicht. Die Grundversorgung für Privathaushalte ist die gesetzlich garantierte, unterbrechungsfreie Energiebelieferung mit Strom (in Niederspannung) und Gas (in Niederdruck) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Demnach haben alle Haushalte einen Anspruch darauf, automatisch mit Energie versorgt zu werden. Aufkommen muss dafür der Energieversorger, der im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.

Unter der Ersatzversorgung versteht man eine temporäre „Notversorgung“, die die Belieferung mit Strom und/oder Gas für drei Monate sicherstellt, wenn die Versorgungslage unklar ist. Gründe hierfür könnten beispielsweise sein, dass der ursprüngliche Anbieter insolvent ist und die Belieferung eingestellt hat oder aber dass der neu gewählte Anbieter die Belieferung noch nicht aufgenommen hat. In solchen Fällen springt der jeweilige Grundversorger automatisch für die Energieversorgung ein, da jeder Haushalt per Gesetz Anspruch auf die Energieversorgung hat. Nach drei Monaten werden ersatzversorgte Kunden automatisch in den Grundtarif überführt. Innerhalb der Dreimonatsfrist haben sie ohne Kündigungsfrist die Möglichkeit, einen – in der Regel günstigeren – Sondertarif des Grundversorgers zu wählen.

Für die Grundversorgung ist immer das Energieversorgungsunternehmen zuständig, das in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom und/oder Gas beliefert. Die Stadtwerke Brilon sind der zuständige Grundversorger im Gas für Haushalte in Brilon.

Als Haushaltskunde sind Sie in der Grundversorgung, wenn Sie keinen Sondervertrag für einen bestimmten Strom- oder Gastarif abgeschlossen haben. Dann kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zu allgemeinen Preisen und Bedingungen zustande.

Die Grundversorgung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie immer mit Strom und/oder Gas beliefert werden. Auch dann, wenn Sie selbst nicht aktiv geworden sind, also keinen Sondervertrag für einen bestimmten Strom- oder Gastarif abgeschlossen haben. Da die Grundversorgung deutlich mehr kostet als frei wählbare Tarife, ist die Kündigungsfrist im Vergleich zu Sonderverträgen sehr kurz. Ein Grundversorgungsvertrag kann mit einer gesetzlichen Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Sie können die Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich (per E-Mail, per Post oder Fax) kündigen. Falls Sie in einen anderen Tarif wechseln, kümmert sich der neue Energieversorger um die Kündigung der Grundversorgung.

Das sollten Sie sogar – am besten so bald wie möglich. Denn die automatische Grundversorgung kostet deutlich mehr als ein selbst gewählter Tarif. Durch einen raschen Wechsel in einen Sondervertrag sparen Sie also gutes Geld. Sie können zu jedem beliebigen Anbieter wechseln oder einfach bei Ihrem Grundversorger bleiben und einen Sondervertrag abschließen. Auch die Stadtwerke Brilon bieten über die Grundversorgung hinaus attraktive Strom- und Gastarife an, persönlich – ehrlich – regional!

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