Grund- und Ersatzversorger Erdgas
Nach erfolgter Feststellung des Grundversorgers zum 01. Juli 2024 gem. § 36 Abs. 2 EnWG ist ab dem 1. Januar 2025 die Stadtwerke Brilon Energie GmbH für die nächsten 3 Jahre weiterhin Grundversorger für Gas für das Netzgebiet Brilon.
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli 2027, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.
Unser Grund- und Ersatzversorgungstarif bietet unseren Kunden faire Preise und maximale Flexibilität durch eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Genießen Sie zusätzlich unsere Serviceleistungen und profitieren Sie von unserer kostenlosen Energieberatung.