Energieeinsparverordnung (EnSikuMaV)
Informationen zur „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“
Seit dem 1. September 2022 ist die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Die EnSikuMaV umfasst Maßnahmen, um Energie zu sparen. Energiesparen hat hohe Bedeutung, um die Versorgungslage mit Gas gewährleisten zu können.
In Anbetracht der enorm gestiegenen Preise möchten wir Sie frühzeitig auf die kommenden Wintermonate vorbereiten. Deshalb informieren wir Sie im Folgenden über Ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten – und geben Ihnen Hinweise, wo und wie Sie hier gezielt Einfluss nehmen können und was das voraus-sichtlich an Ersparnis einbringt.
Dazu haben wir anhand mehrere durchschnittlicher Haushaltsgrößen und Verbräuche für Sie anschaulich dargestellt, wie sich die Kosten für Gas und Wärme künftig voraussichtlich entwickeln.
Zum Teil mussten wir dabei Annahmen und Schätzungen vornehmen. Denn momentan ist beispielsweise nicht absehbar, wie kalt der nächste Winter wird oder wie der Gaspreis exakt ausfallen wird. Auch der genaue Umfang Ihrer Energiesparbemühungen hat Einfluss auf die letztlich anfallenden Kosten für Erdgas oder Wärme. Darüber hinaus haben wir die Berechnung auf Basis unseres Grundversorgungstarifs vorgenommen, auch wenn Sie selbst ggf. nicht von der Grundversorgung betroffen oder Kunde in einen Festpreistarif sind.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie sich die Kosten für Erdgas- oder Wärmeverbrauch entwickeln. Darüber hinaus sehen Sie hier, was die Umsetzung einer einfachen Maßnahme – der Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um ein Grad Celsius – für Sie bringt.
Kurzfristige Maßnahme: Raumtemperatur absenken
Der Verordnungsgeber geht davon aus, dass der Energieverbrauch bei Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad um 6 Prozent sinkt.
Alle genannten Werte verstehen sich Brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit 7%).