Energieeinsparverordnung (EnSikuMaV)

Informationen zur „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“

Seit dem 1. September 2022 ist die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Die EnSikuMaV umfasst Maßnahmen, um Energie zu sparen. Energiesparen hat hohe Bedeutung, um die Versorgungslage mit Gas gewährleisten zu können.

In Anbetracht der enorm gestiegenen Preise möchten wir Sie frühzeitig auf die kommenden Wintermonate vorbereiten. Deshalb informieren wir Sie im Folgenden über Ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten – und geben Ihnen Hinweise, wo und wie Sie hier gezielt Einfluss nehmen können und was das voraus-sichtlich an Ersparnis einbringt.

Dazu haben wir anhand mehrere durchschnittlicher Haushaltsgrößen und Verbräuche für Sie anschaulich dargestellt, wie sich die Kosten für Gas und Wärme künftig voraussichtlich entwickeln.

Zum Teil mussten wir dabei Annahmen und Schätzungen vornehmen. Denn momentan ist beispielsweise nicht absehbar, wie kalt der nächste Winter wird oder wie der Gaspreis exakt ausfallen wird. Auch der genaue Umfang Ihrer Energiesparbemühungen hat Einfluss auf die letztlich anfallenden Kosten für Erdgas oder Wärme. Darüber hinaus haben wir die Berechnung auf Basis unseres Grundversorgungstarifs vorgenommen, auch wenn Sie selbst ggf. nicht von der Grundversorgung betroffen oder Kunde in einen Festpreistarif sind.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie sich die Kosten für Erdgas- oder Wärmeverbrauch entwickeln. Darüber hinaus sehen Sie hier, was die Umsetzung einer einfachen Maßnahme – der Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um ein Grad Celsius – für Sie bringt.

 

Kurzfristige Maßnahme: Raumtemperatur absenken

Der Verordnungsgeber geht davon aus, dass der Energieverbrauch bei Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad um 6 Prozent sinkt.

Alle genannten Werte verstehen sich Brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit 7%).

40 m² Wohnfläche80 m² Wohnfläche150 m² Wohnfläche
durchschnittlicher Energieverbrauch pro Jahr8.000 kWh16.000 kWh31.000 kWh
Grundversorgungspreis für Erdgas in Brilon (brutto) 13,99 Cent/kWh13,99 Cent/kWh13,99 Cent/kWh
genommener Verbrauchsrückgang480 kWh960 kWh1860 kWh
Ersparnis pro Jahr67,15 €134,30 €260,21 €

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im August 2022 zwei neue Verordnungen hervorgebracht:

  • EnSikuMaV: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung)
  • EnSimiMaV: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung)

Beide Verordnungen sollen dazu dienen, kurz- und mittelfristig Gas einzusparen, um einer Gasmangellage vorzubeugen.

Die gesetzlich geforderte Informationspflicht sieht einen Vergleich mit dem Grundversorgungstarif vom 1. Oktober 2022 vor.

Energiespartipps

Übrigens: Gassparen bedeutet keineswegs frieren – wir haben zahlreiche Energiespartipps für Sie zusammengestellt.

Mit programmierbaren Thermostaten lassen sich die Heizkörper so regeln, dass sie dann runterfahren, wenn weniger Wärme benötigt wird: nachts, tagsüber während der Arbeitszeit oder auch während des Urlaubs. Bis zu zehn Prozent Heizenergie lassen sich so einsparen. Eine Absenkung der Raumtemperatur von nur einem Grad Celsius bedeutet bereits sechs Prozent weniger Verbrauch.

Steht Ihr Wasserhahn in der Grundstellung üblicherweise mittig? Es lohnt sich, dem Hebel der Mischbatterie die neue Standardposition „kalt“ anzugewöhnen. So wird nicht für jedes Händewaschen warmes Wasser angefordert und unnötig Energie verbraucht.

Auch eine beheizte Wohnung benötigt ab und zu Sauerstoff. Öffnen sie lieber alle Fenster auf einmal anstatt ein Fenster auf Dauerkippe zu stellen. Durch das Stoßlüften wird die Luft im Raum ausgetauscht, ohne dass die Wände auskühlen. So bleibt die Raumtemperatur nahezu gleich.

 

 

Als Eigentümer sollten Sie darauf achten, dass unnötige Wärmeverluste vermieden werden. Laufen Ihre Heizungsrohre durch unbeheizte Räume, sollten Sie diese unbedingt nachträglich dämmen. Gleiches gilt für das Dach. Da Wärme nach oben steigt, sollte die oberste Schicht einen Hauses immer gedämmt sein. Gerade hier sparen Sie knapp 30 % der Heizkosten.

 

Weitere Energiespartipps finden Sie hier

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