Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Am 02.09.2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten. Dieses hat das Ziel, Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch miteinander zu verknüpfen. Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes werden klassische, analoge Stromzähler durch elektronische, digitale Messeinrichtungen ersetzt.

Damit ein Stromnetz funktionieren kann, sollte in etwa so viel Energie eingespeist wie verbraucht werden. Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme tragen zukünftig dazu bei, dass Stromnetze intelligenter und damit stabiler werden.

Eine Umrüstung auf einen neuen digitalen Zähler, die sogenannte „moderne Messeinrichtung“ ist daher für alle Haushalte unumgänglich.

Der Großteil aller Verbraucher, nämlich alle die weniger als 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen, werden mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Diese erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch sowie die Nutzungszeit. Außerdem können die Verbrauchswerte der letzten 24 Monate zeitraumspezifisch eingesehen werden. Die moderne Messeinrichtung sendet im Gegensatz zu den intelligenten Messsystemen keine Zählerstände nach außen. Daher müssen Verbraucher, wie bisher, einmal im Jahr den Zählerstand selbstständig ablesen und diesen an den für sie zuständigen Netzbetreiber weiterleiten. Der Einbau der modernen Messeinrichtung findet im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels statt. Der Wechsel selbst ist für Verbraucher kostenlos.

Verbraucher, die mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen, bekommen zusätzlich einen „Smart Meter Zähler“, ein intelligentes Messsystem eingebaut. Diese intelligenten Messsysteme erfassen nicht nur den Stromverbrauch einviertelstundengenau, sondern speichern und versenden die erhobenen Daten gleichzeitig verschlüsselt an den Messstellenbetreiber, wodurch auch das manuelle Ablesen des Zählers entfällt. Die Daten werden so aufbereitet, dass der Verbraucher ganz einfach von zu Hause über ein digitales Portal einsehen kann, wann er wie viel Strom verbraucht hat. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind bei einem intelligenten Messsystem von dem Verbrauch abhängig.

Als Verbraucher oder Anlagenbetreiber müssen Sie selber nicht tätig werden. Der Einbau dieser neuen, digitalen Zähler wird schrittweise durch die Messstellenbetreiber umgesetzt. Diese trifft die Pflicht, den Einbau durchzusetzen. Sollte der Austausch des Stromzählers anstehen, werden Sie mindestens drei Monate vor der Austauschmaßnahme schriftlich informiert und dabei zudem auf die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Messstellenbetreiber hingewiesen. Zwei Wochen vor dem Einbau müssen Sie zudem schriftlich auf den konkreten Einbautermin hingewiesen werden – unter Angabe von mindestens einem zweiten möglichen Termin.

Zudem können Betreiber von Solaranlagen, die bisher selbst die Messung übernommen haben, diese nicht mehr getrennt vom übrigen Messstellenbetrieb durchführen. Sie erhalten hierzu ebenfalls ein Schreiben des Messstellenbetreibers.

Durch die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung soll eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Energienetze erfolgen.

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus zwei Komponenten: der modernen Messeinrichtung (mME) zum Messen sowie dem sogenannten Smart Meter Gateway zur Datenübermittlung.

Das Smart- Meter-Gateway kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Intelligente Messsysteme sind somit in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und diese verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung an die berechtigten Stellen z.B. zum Netzbetreiber, Lieferanten oder anderen Marktpartnern automatisiert fern zu übertragen. So kann auf eine Ablesung verzichtet werden.

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, welcher den Stromverbrauch elektronisch erfasst. Durch die Anbindung an ein Smart Meter Gateway kann die Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem erweitert werden.

Am 02.09.2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten. Dieses hat das Ziel, Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch miteinander zu verknüpfen. Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes werden klassische, analoge Stromzähler durch elektronische, digitale Messeinrichtungen ersetzt. Für den Kunden ändert sich durch den Zähleraustausch zunächst nichts. Erst ab einem bestimmten Jahresverbrauch (über 6.000 kWh) wird im Lauf der nächsten 10 bis 16 Jahre ein Gateway an den Zähler angeschlossen. Damit besitzt man ein intelligentes Messsystem und kann von sämtlichen Vorteilen der intelligenten Messung profitieren.

Ist an den Zähler eine Datenschnittstelle mit integriertem Sicherheitsmodul, ein so genanntes Gateway, angebunden, überträgt diese Kommunikationseinrichtung seine Zählwerte automatisch an den zuständigen Messstellenbetreiber und weitere berechtigte Marktpartner. Die Einheit aus Zähler und Gateway nennt man intelligentes Messsystem oder Smart Meter.

Die intelligenten Messsysteme sorgen für mehr Transparenz im Stromverbrauch und ermöglichen dem Kunden, neue Energiesparpotenziale im Haushalt zu erkennen und sein Verbrauchsverhalten bewusst zu steuern. Während der Zählerstand bei Privatkunden bisher nur einmal im Jahr abgelesen wurde, messen und melden die intelligenten Messsysteme den Zählerstand nun alle 15 Minuten, welche der Kunde zukünftig in Form eines Portals einsehen kann.

Für die allgemeine Umrüstung fallen im Regelfall keine Kosten an, da die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und der Wartung in den Messentgelten enthalten sind.

Im Einzelfall kann es allerdings vorkommen, dass aufgrund der Gegebenheiten vor Ort, die Kundenanlage für die Aufnahme der neuen Messsysteme umgebaut werden muss. Für den Umbau ist der Eigentümer der Kundenanlage verantwortlich und muss die Kosten hierfür selbst tragen.

 

Ja, der Einbau ist verpflichtend.

Ihr Messstellenbetreiber muss Sie drei Monate vor dem geplanten Einbau informieren und auch auf die freie Wahl des Messstellenbetreibers hinweisen.

Spätestens 14 Tage vor dem Einbau werden Sie erneut benachrichtigt, wenn Ihre Wohnung/Ihr Haus betreten werden muss.

Der grundzuständige oder der von Ihnen beauftragte Messstellenbetreiber ist für den Einbau zuständig.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann und wird sehr wahrscheinlich ortsansässige Installateure und Dienstleister mit dem Einbau beauftragen. Bevor diese Unternehmen zum Einbau zu Ihnen kommen, sollte der Messstellenbetreiber Ihnen das Unternehmen benannt haben und mit einem Ausweis ausgestattet haben.

Wichtig: Ihr Stromlieferant hat mit dem Einbau neuer Zähler nichts zu tun.

Nein.

Der Eigenverbrauch des intelligenten Messsystems wird nicht mitgezählt und darf daher nicht abgerechnet werden.

 

Nein.

Der Einbau eines neuen Gaszählers ist nur dann erforderlich, wenn der alte Zähler beispielsweise wegen einer abgelaufenen Eichfrist nicht mehr verwendet werden darf.

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