Der Großteil aller Verbraucher, nämlich alle die weniger als 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen, werden mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Diese erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch sowie die Nutzungszeit. Außerdem können die Verbrauchswerte der letzten 24 Monate zeitraumspezifisch eingesehen werden. Die moderne Messeinrichtung sendet im Gegensatz zu den intelligenten Messsystemen keine Zählerstände nach außen. Daher müssen Verbraucher, wie bisher, einmal im Jahr den Zählerstand selbstständig ablesen und diesen an den für sie zuständigen Netzbetreiber weiterleiten. Der Einbau der modernen Messeinrichtung findet im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels statt. Der Wechsel selbst ist für Verbraucher kostenlos.
Verbraucher, die mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen, bekommen zusätzlich einen „Smart Meter Zähler“, ein intelligentes Messsystem eingebaut. Diese intelligenten Messsysteme erfassen nicht nur den Stromverbrauch einviertelstundengenau, sondern speichern und versenden die erhobenen Daten gleichzeitig verschlüsselt an den Messstellenbetreiber, wodurch auch das manuelle Ablesen des Zählers entfällt. Die Daten werden so aufbereitet, dass der Verbraucher ganz einfach von zu Hause über ein digitales Portal einsehen kann, wann er wie viel Strom verbraucht hat. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind bei einem intelligenten Messsystem von dem Verbrauch abhängig.
Als Verbraucher oder Anlagenbetreiber müssen Sie selber nicht tätig werden. Der Einbau dieser neuen, digitalen Zähler wird schrittweise durch die Messstellenbetreiber umgesetzt. Diese trifft die Pflicht, den Einbau durchzusetzen. Sollte der Austausch des Stromzählers anstehen, werden Sie mindestens drei Monate vor der Austauschmaßnahme schriftlich informiert und dabei zudem auf die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Messstellenbetreiber hingewiesen. Zwei Wochen vor dem Einbau müssen Sie zudem schriftlich auf den konkreten Einbautermin hingewiesen werden – unter Angabe von mindestens einem zweiten möglichen Termin.
Zudem können Betreiber von Solaranlagen, die bisher selbst die Messung übernommen haben, diese nicht mehr getrennt vom übrigen Messstellenbetrieb durchführen. Sie erhalten hierzu ebenfalls ein Schreiben des Messstellenbetreibers.
Durch die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung soll eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Energienetze erfolgen.