Die Bundesregierung arbeitet aktuell an der Gesetzesgrundlage zur kommunalen Wärmeplanung. Mit dem Gesetz sollen die Länder verpflichtet dieses Gesetz in den Bundesländern, soweit nicht schon gesehen, umzusetzen. Die Landesregierung NRW beabsichtig bis Ende 2023 ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Aktuell ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung in NRW für die Kommunen eine freiwillige Leistung, die allerdings noch finanziell stark gefördert wird. Die kommunale Wärmeplanung ist eine der Grundlagen für einen möglichen Fernwärmeausbau, auch in Brilon. Stadt/Stadtwerke-Brilon erstellen aktuell den Förderantrag, der dann noch vom Rat der Stadt Brilon verabschiedet werden muss, da dies eine freiwillige kommunale Leistung ist. Die Bearbeitung der Förderanträge dauert ca 6 Monate, so das die eigentliche Arbeit Anfang 2024 beginnen kann. In Summe gehen wir von einer Bearbeitungszeit von ca einem Jahrs aus, so dass die Ergebnisse Ende 2024/Anfang 2025 vorliegen. Ein Teil der Ergebnisse wird zeigen in welchen Gebieten (Straßen) in Brilon ein möglicher Fernwärmeausbau realistisch umgesetzt werden kann.
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