CO2-Bepreisung

Deutschland trägt als eine der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung im weltweiten Klimaschutz. Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung verbindliche Ziele zur Senkung klimaschädlicher CO₂-Emissionen festgelegt: Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgase um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 sinken.
Ein zentrales Instrument hierfür ist die im Jahr 2021 eingeführte CO₂-Bepreisung für den Bereich Wärme. Über den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen mit fossilen Energieträgern einen festen Preis. Nach der schrittweisen Erhöhung in den Vorjahren beträgt der CO₂-Preis seit dem 1. Januar 2026 gesetzlich 55 Euro pro Tonne CO₂.
Durch diese gesetzliche CO₂-Abgabe erhöht sich der Preis für Ihren Erdgasbedarf. Wir als Stadtwerke Brilon sind gesetzlich dazu verpflichtet, diesen CO₂-Preis auf den Gasverbrauch zu berechnen, und geben die eingenommene Abgabe ohne Aufschläge unmittelbar an den Staat weiter.
Die CO₂-Bepreisung basiert auf den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Durch die Verbrennung fossiler Energieträger wie Erdgas gelangt Kohlenstoffdioxid (CO₂) in die Atmosphäre und verstärkt den weltweiten Treibhauseffekt.
Mit dem gesetzlichen Preis für diesen Schadstoffausstoß schafft der Gesetzgeber einen wirtschaftlichen Anreiz, den CO₂-Ausstoß im Wärmebereich kontinuierlich zu senken. Das Ziel ist es, Energie einzusparen, moderne Heiztechniken einzusetzen und den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern.
Die Einführung der gesetzlichen CO₂-Abgabe folgte einem klaren Stufenplan: In der ersten Phase von 2021 bis 2025 war der Preis pro ausgestoßene Tonne CO₂ festgeschrieben. Von anfänglich 25 Euro im Jahr 2021 stieg er schrittweise auf den Wert von 55 Euro pro Tonne im Jahr 2025.
Für Erdgaskunden bedeutete dieser Schritt eine Anpassung: Der CO₂-Preis (brutto) erhöhte sich für das Abrechnungsjahr 2025 von zuvor 0,9714 Cent/kWh (Stand 2024) auf 1,19 Cent/kWh.
Für die Jahre 2026 und 2027 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass sich der CO₂-Preis in einem stabilen Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂ bewegen wird. Dadurch bleibt die preisliche Entwicklung für Sie als Verbraucher weiterhin kalkulierbar und gesetzlich nach oben gedeckelt.

 

Für alle unsere Gastarife müssen Sie ab dem Jahr 2021 einen Preis für die bei der Verbrennung in Ihrer Heizung entstehenden CO2-Emissionen zahlen. Je Kilowattstunde Erdgas entstehen 182 g CO2. Umgerechnet auf einen Preis von 55 € je Tonne CO2 ergeben sich im Jahr 2025 Kosten in Höhe von 1 Cent je Kilowattstunde (netto). Bei einem beispielhaften Verbrauch von 25.000 Kilowattstunden im Jahr 2024 ergeben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von 250,00 € netto. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren weiter steigen.

Der CO2-Preis wird genauso wie Steuern und Abgaben in die Energiepreise einkalkuliert.

Sie finden diesen gekennzeichnet als „Kosten aus dem BEHG“ auf Ihrer Rechnung.

Ja, alle Erdgaslieferanten sind dazu verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den das Erdgas durch das Inverkehrbringen verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Alle Erdgaskunden sind daher vom CO2-Preis betroffen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter sie sind und welchen Tarif sie haben.

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