CO2-Bepreisung

Deutschland trägt als eine der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Mit dem im Jahr 2019 verabschiedeten Klimaschutzplan 2030, der ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen beinhaltet, will die Bundesregierung Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990.

Die Bundesregierung hat hierfür u.a. ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Dieser Preiskorridor wurde durch die Bundesregierung bereits für die Jahre 2021-2025 innerhalb des Brennstoffemissionshandelsgesetzes festgelegt.

Durch die Einführung des CO2-Preises, auch CO2-Abgabe, CO2-Steuer oder CO2-Bepreisung genannt, wird der Preis für Ihren Erdgasbedarf erhöht. Wir als Stadtwerke Brilon berechnen Ihnen die CO2-Abgabe und geben sie unmittelbar an den Staat weiter

Die CO2-Bepreisung steht in Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung. Über fossile Brennstoffe gelangen Kohlenstoffdioxide (CO2) in die Atmosphäre, die das Klima beeinflussen. Mit einem Preis für den Schadstoffausstoß werden Anreize geschaffen, möglichst wenig CO2 auszustoßen und stattdessen Energie zu sparen, erneuerbare Energien auszubauen und zu nutzen.

In den ersten fünf Jahren ist der Preis pro Tonne festgelegt: Von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021 wird er schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025 ansteigen. Danach müssen Zertifikate per Auktion ersteigert werden, der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage und soll sich in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro bewegen. Für Erdgaskunden bedeutet das: 2025 wird der bisherige CO2-Preis (brutto) von 0,9714 Cent/kWh im Jahr 2024  auf 1,19 Cent/kWh erhöht.

 

Für alle unsere Gastarife müssen Sie ab dem Jahr 2021 einen Preis für die bei der Verbrennung in Ihrer Heizung entstehenden CO2-Emissionen zahlen. Je Kilowattstunde Erdgas entstehen 182 g CO2. Umgerechnet auf einen Preis von 55 € je Tonne CO2 ergeben sich im Jahr 2025 Kosten in Höhe von 1 Cent je Kilowattstunde (netto). Bei einem beispielhaften Verbrauch von 25.000 Kilowattstunden im Jahr 2024 ergeben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von 250,00 € netto. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren weiter steigen.

Der CO2-Preis wird genauso wie Steuern und Abgaben in die Energiepreise einkalkuliert.

Sie finden diesen gekennzeichnet als „Kosten aus dem BEHG“ auf Ihrer Rechnung.

Ja, alle Erdgaslieferanten sind dazu verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den das Erdgas durch das Inverkehrbringen verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Alle Erdgaskunden sind daher vom CO2-Preis betroffen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter sie sind und welchen Tarif sie haben.

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