Da durch die aktuelle Corona-Pandemie zahlreiche Trinkwasser-Installationen, insbesondere in Einkaufszentren, Ladenlokalen, Hotels, Ferienwohnungen und Versammlungsstätten über mehrere Wochen ungenutzt bleiben, sollte dennoch ein bestimmungsgemäßer Betrieb gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik sichergestellt, oder die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden. In Fällen von Quarantäne und Ausgangssperren kann dies leider nicht immer gewährleistet werden.
Daher sollten Sie folgende Aspekte bei der vorübergehenden Stilllegung der Trinkwasser-Installation beachten:
Sobald die betroffenen Gebäude wieder genutzt werden, muss die Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb genommen werden: