Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23.06.2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Derzeit besteht kein Gasmangel und die Gaslieferanten der Stadtwerke Brilon liefern die vereinbarten Gasmengen zu den vertraglich festgelegten Preisen und Konditionen. Die Lieferverpflichtungen werden derzeit in vollem Umfang erfüllt.
Wenn sich die Lieferbedingungen der Vor-Lieferanten im Zusammenhang mit dem Energiesicherungsgesetz ändern, werden die Stadtwerke Brilon ihre Kunden so schnell wie möglich darüber informieren. Die Stadtwerke können das aktuelle Marktgeschehen nicht beeinflussen. Die aktuell benötigten Gasmengen wurden über einen Zeitraum von mehreren Jahren zu günstigen Preisen beschafft. Mit Ausrufung der Alarmstufe haben Vor-Lieferanten die Möglichkeit, ihre Preise je nach Marktlage kurzfristig anzupassen. Von einer solchen Entscheidung wären auch die Stadtwerke Brilon direkt betroffen.
Aufruf zum Energiesparen
Damit die Gasspeicher im Sommer weiter gefüllt werden können, wird dazu allgemein aufgerufen, in den Sommer- und Herbstmonaten den Energieverbrauch zu senken, beispielsweise durch die Reduzierung des Warmwasserverbrauchs oder auch durch Einsparungen des eigenen Stromverbrauchs.
Grund für die Ausrufung der Alarmstufe im Zusammenhang mit dem Notfallplan Gas ist die deutliche Reduzierung der Erdgaslieferungen über die Gaspipeline Nord Stream 1. Am 11. Juli ist zudem eine längere Wartungszeit an der Pipeline angekündigt worden. Während der Wartung wird über Nord Stream 1 kein Gas geliefert. Die Gasspeicher sind derzeit mit Stand Juni 2022 zu etwa 60 Prozent gefüllt. Es lässt sich nicht vorhersagen, ob und wie viel Gas in den kommenden Monaten weiter eingespeichert wird.
In der Alarmstufe und im Falle einer weiteren Verschärfung der Lage, in der die Notfallstufe ausgerufen wird, gehören Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, aber auch alle Privatkunden zu den geschützten Kunden und müssen weiter mit Gas beliefert werden. Allerdings kann im Zuge der Alarmstufe der Erdgaspreis in der Beschaffung steigen, wenn zu wenig Gas für die Heizperiode 2022/23 zur Verfügung steht. Das gilt besonders dann, wenn andere Lieferanten ihre Belieferung einstellen sollten und die Stadtwerke Brilon als Grundversorger kurzfristig mehr Kunden beliefern muss. Diese Mehrmengen müssen zu tagesaktuellen Preisen beschafft werden, zu deutlich höheren Kosten.
In der Alarmstufe wird die Gasversorgung nicht eingeschränkt. Erst in der Notfallstufe übernimmt die Bundesnetzagentur die Aufgabe, als sogenannter Bundeslastverteiler darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang nicht geschützte Kunden ihren Gasverbrauch reduzieren sollen und ob Gaskraftwerke vom Netz gehen. Privatkunden sind davon nicht betroffen. Der Netzbetrieb der Stadtwerke Brilon beobachtet die Lage genau und ist auch auf diesen Krisenfall vorbereitet.
Wer zählt zu den geschützten Kunden?
Auch bei Inkrafttreten dieser dritten Stufe des Notfallplans Gas gehören neben Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor allem Privathaushalte, kleine Handwerksbetriebe, Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen, deren Verbrauch nur einmal jährlich abgerechnet wird (sog. Standardlastprofil-Kunden), zu den geschützten Kunden.
Weitere Informationen zum Thema:
Weitere Informationen zum Notfallplan Gas sind hier zu finden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Notfallplan-Gas/notfallplan-gas.html