Grund- und Ersatzversorger Strom
Nach erfolgter Feststellung des Grund- und Ersatzversorgers zum 01. Juli 2024 gem. § 36 Abs. 2 EnWG ist ab dem 1. Januar 2025 die Stadtwerke Brilon Energie GmbH für die nächsten 3 Jahre Grund- und Ersatzversorger für Strom im Netzgebiet Brilon.
Grund- und Ersatzversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen, sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Unser Grund- und Ersatzversorgungstarif bietet unseren Kunden faire Preise und maximale Flexibilität durch eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Genießen Sie zusätzlich unsere Serviceleistungen und profitieren Sie von unserer kostenlosen Energieberatung.