Grund- und Ersatzversorger Strom

Nach erfolgter Feststellung des Grund- und Ersatzversorgers zum 01. Juli 2024 gem. § 36 Abs. 2 EnWG ist ab dem 1. Januar 2025 die Stadtwerke Brilon Energie GmbH für die nächsten 3 Jahre Grund- und Ersatzversorger für Strom im Netzgebiet Brilon.

Grund- und Ersatzversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen, sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Unser Grund- und Ersatzversorgungstarif bietet unseren Kunden faire Preise und maximale Flexibilität durch eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Genießen Sie zusätzlich unsere Serviceleistungen und profitieren Sie von unserer kostenlosen Energieberatung.

Hier finden Sie das gültige Preisblatt:

Abwendungsvereinbarung Strom:

Häufige Fragen zum Thema Grund- und Ersatzversorgung

In der Grundversorgung landet man automatisch, wenn man Strom bezieht und keinen Sondertarif abgeschlossen hat. Die Grundversorgung erfolgt durch den örtlichen Grundversorger und stellt bei allen Haushalten eine zuverlässige Energiebelieferung sicher. Grundversorger ist der Energieversorger, der im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt. Er beliefert die Haushalte mit Strom zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Damit Sie nicht automatisch in die Grundversorgung rutschen, schließen Sie am besten einen Sondertarif mit Ihrem Energieversorger ab.

Drei Wege führen (laut StromGVV) in die Grundversorgung: Beim Umzug in eine Wohnung ohne Stromvertrag kommt mit dem ersten Stromverbrauch automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger für Strom zustande. In die Grundversorgung fällt auch, wer sich nach dem Ende der Ersatzversorgung („Notversorgung“) um keinen Stromvertrag gekümmert hat. Und schließlich kann man auch aktiv zu einem Grundversorgungstarif wechseln.

Der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung ist gemäß StromGVV der folgende: Die Ersatzversorgung („Notversorgung“) springt in Notfällen ein (beispielsweise bei einer Insolvenz des Energieversorgers), während die Grundversorgung prinzipiell immer zur Verfügung steht (beispielsweise beim Einzug in eine neue Wohnung, deren Anschluss noch nicht über einen selbst gewählten Energietarif versorgt wird).

Die Strom-Grundversorgung nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz (und StromGVV) stellt sicher, dass alle Haushalte in Deutschland mit Strom versorgt werden. Dadurch soll eine gesicherte Energiebelieferung garantiert werden. Niemand muss befürchten, dass er nicht mit Strom versorgt oder dass ihm der Strom abgestellt wird. Das kommt nur in äußersten Fallen vor, z. B., wenn man seine Stromrechnung selbst nach mehrfacher Mahnung nicht gezahlt hat.

Laut Gesetz müssen Sie auch bei der Grundversorgung Ihren Strom anmelden. Sollten Sie das vergessen, stehen Sie aber nicht ohne Strom da. Sobald Sie erstmals Strom verbrauchen, kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag mit den Stadtwerken Brilon zustande, der örtlicher Grundversorger ist. Bei Fragen oder Problemen sind die Verbraucherzentralen für Kunden („Letztverbraucher“) da.

Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Es muss aber auch gar nicht erst zu einer Grundversorgung kommen. Schon vor dem Einzug können Sie sich für einen unserer günstigen Sondertarife entscheiden und einen Stromanbieterwechsel vornehmen. Dann ist Grundversorgung für Sie gar kein Thema mehr. Vergleichen Sie dazu einfach die regulären Tarife über unseren Preisrechner. Diese sind in der Regel günstiger als die Grundversorgung.

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