Achtung bei Werbeaktionen zum Messstellenwechsel: Stadtwerke Brilon warnen vor unnötigen Mehrkosten
Aktuell erhalten Haushalte in Brilon und Umgebung Schreiben von Unternehmen, die einen Wechsel des Messstellenbetreibers und angebliche Einsparungen durch die neuen gesetzlichen Regelungen nach § 14a EnWG versprechen. Aufgrund ihrer Gestaltung können diese Schreiben als verbindlich interpretiert werden und vermitteln den Eindruck einer kurzfristigen Handlungsnotwendigkeit.
Die Absender der Briefe sind sogenannte wettbewerbliche Messstellenbetreiber. Das sind private Anbieter, die Smart Meter als Alternative zum lokalen Netzbetreiber anbieten. Ihre Preisgestaltung ist nicht reguliert – auf sie finden die gesetzlichen Preisobergrenzen keine Anwendung. Wer einen Vertrag mit einem solchen Anbieter abschließt, zahlt möglicherweise dauerhaft mehr als beim zuständigen Netzbetreiber.
Die Stadtwerke Brilon stellen hierzu klar: Ein solcher Wechsel bringt für unsere Kunden keine finanziellen Vorteile, sondern führt im Gegenteil zu vermeidbaren Mehrkosten und potenziellen technischen Hürden.
Prüfen Sie daher sorgfältig Ihren aktuellen Vertrag und vergleichen Sie ihn mit Ihrem tatsächlichen Nutzungsverhalten. Klären Sie, ob Einsparungen wirklich möglich sind oder ob sie bereits durch Ihren laufenden Vertrag abgedeckt sind. Informieren Sie sich vor einem Umbau über potenzielle Kosten, den Arbeitsaufwand und die Auswirkungen auf Ihre Abrechnung.
Eine Pflicht zum Einbau eines intelligenten Messsystems besteht nur in klar geregelten Fällen: bei einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, bei bestimmten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen sowie bei Erzeugungsanlagen, etwa Photovoltaikanlagen, ab einer Leistung von mehr als sieben Kilowatt. Für alle anderen Haushalte besteht keine Verpflichtung zum Zählerwechsel.
Wenn Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich gerne an den Kundenservice der Stadtwerke Brilon unter 02961-9886 0 oder per E-Mail an info@sw-brilon.de.