24h-Lieferantenwechsel – Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich
Um die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, gelten ab Juni neue gesetzliche Vorgaben für Energieversorger. Mit Inkrafttreten dieser gesetzlichen Änderungen, muss der Wechsel des Stromlieferanten ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Zudem kann ein Wechsel des Energielieferanten nur noch in die Zukunft erfolgen, nicht mehr rückwirkend.
Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass diese Regelung deutschlandweit umgesetzt wird. Das bedeutet tiefgreifende Veränderungen in den energiewirtschaftlichen Prozessen und IT-Systemen, aber auch neue Herausforderungen für Kundinnen und Kunden.
Damit Ihr Umzug problemlos abläuft, empfehlen wir Ihnen, die Stadtwerke Brilon mindestens 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen wie fehlende Informationen oder technische Probleme.
Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.