24h-Lieferantenwechsel – Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich

Um die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, gelten ab Juni neue gesetzliche Vorgaben für Energieversorger. Mit Inkrafttreten dieser gesetzlichen Änderungen, muss der Wechsel des Stromlieferanten ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Zudem kann ein Wechsel des Energielieferanten nur noch in die Zukunft erfolgen, nicht mehr rückwirkend.

Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass diese Regelung deutschlandweit umgesetzt wird. Das bedeutet tiefgreifende Veränderungen in den energiewirtschaftlichen Prozessen und IT-Systemen, aber auch neue Herausforderungen für Kundinnen und Kunden.

Damit Ihr Umzug problemlos abläuft, empfehlen wir Ihnen, die Stadtwerke Brilon mindestens 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen wie fehlende Informationen oder technische Probleme.

Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

Damit sie nicht automatisch in der teureren Grundversorgung landen, melden sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug. So können Sie Ihren bisherigen Tarif mitnehmen oder, falls Sie noch keinen Vertrag haben, einen neuen Tarif auswählen.

Wenn Ihr Umzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert. Den Endzählerstand können Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln.