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Dichtheitsprüfung im HSK

Dichtheitsprüfung
Stadtwerke Brilon: Wasserversorgnung, Abwasserentsorgung, Nahwärmeversorgung, Straßen und Wege, Gewässer, Betriebsführung Bauhof. Brilon Energie Logo der Stadtwerke Brilon
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Neue Rufnummern bei Störungen!


Ab dem 01.07.2012 haben die Stadtwerke Brilon neue

Rufnummern bei Störungen eingerichtet:

 

Störungen Gasversorgung / Gasgeruch:

0180/179 44 00

Störungen Wasser-, Abwasser-, Wärmeversorgung:

02961/ 794-555

 

Diese Rufnummern gelten ausschließlich für Störungen

bzw. Notfälle! In allen anderen Angelegenheiten erreichen

Sie uns weiterhin unter der Tel.-Nr. 02961 – 794 400.

 

 

Wasserpreisanpassung


Wasserpreisanpassung erstmals seit 15 Jahren 

 

Erstmals seit 15 Jahren muss der Verbrauchspreis für Trinkwasser angehoben werden. Der Verwaltungsrat hat in der Sitzung am 10.12.2012 der Erhöhung zugestimmt. Seit 1997 konnte der Verbrauchspreis von 0,87 € netto stabil gehalten werden. Nun musste eine Erhöhung um 0,10 € netto beschlossen werden. Die Grundgebühr bleibt jedoch unverändert.

Die Anpassung des Verbrauchspreises ist notwendig um insbesondere die steigenden Kosten bei der Wassergewinnung und höhere Anforderungen bei der Wasseraufbereitung auffangen zu können. So wird beispielsweise die Aufbereitungsanlage in der Schmala derzeit für 2,6 Mio. € umgebaut und mit einer Ultrafiltration und einer UV-Desinfektion ausgestattet. Neben den Investitionskosten fallen besonders höhere Energie- und Wartungskosten ins Gewicht.

Nur leichte Veränderungen sind bei der Abwassergebühr erforderlich. Während die Gebühr für das Niederschlagswasser stabil bleiben kann, ist beim Schmutzwasser eine geringe Anpassung von 2 Cent auf 2,69 € notwendig. Hier können auch in Zukunft weitere Veränderungen eintreten, da in Bezug auf den Betrieb des Kanalnetzes die Anforderungen verschärft worden sind und die Überwachungen intensiviert werden.

Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 sind Investitionen im Bereich der Wasserversorgung von 1,3 Mio € sowie 2,8 Mio € in der Abwasserentsorgung vorgesehen. In der Wärmeversorgung sind Investitionen von 150 T€ eingeplant.

Bei der Wasserversorgung sind die Fertigstellung der Umrüstung der Schmala sowie der geplante Neubau des Hochbehälters Wülfte die größten Maßnahmen. Im Abwasserbereich ist die Erschließung des Industriegebietes „Dollenseite“ mit 1 Mio€ vorgesehen. Daneben sind u. a. Erneuerungen durch Innensanierungen in verschiedenen Bereichen von insgesamt 400 T€ geplant. 

 

 

 

 

 

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen


Die Änderung des Landeswassergesetzes NRW ist am 16.03.2013 in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten ist der § 61 a (Dichtheitsprüfungen bei privaten Entwässerungsanlagen) gestrichen worden.

Dafür enthält das Gesetz jetzt in § 61 Abs. 2 eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen. Diese Rechtsverordnung ist bisher noch nicht erlassen worden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand soll die Rechtsverordnung für die privaten Abwasseranlagen u. a. folgende Regelungen für die Prüfung privater Abwasseranlagen beinhalten:

-         in Wasserschutzgebieten ist die Erstprüfung von bestehenden Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 bei häuslichem Abwasser und vor dem 01.01.1990 bei industriellem oder gewerblichem Abwasser errichtet wurden, bis zum 31.12.2015 durchzuführen.

-    alle anderen Abwasserleitungen müssen in Wasserschutzgebieten bis zum 31.12.2020 geprüft werden.

-    außerhalb von Wasserschutzgebieten können die Gemeinden Fristen festlegen, wenn die Rechtsverordnung des Landes keine Fristen vorschreibt. Dies soll auch der Fall sein, wenn Sanierungsarbeiten an öffentlichen Kanälen geplant sind oder die Gemeinde zeitgleich die Untersuchungen der öffentlichen Kanäle vornimmt.

Die Rechtsverordnung wird weitere Einzelheiten festlegen, wie die Prüfung durchzuführen und zu dokumentieren ist.

Wir werden ausführlicher informieren, sobald die Rechtsverordnung beschlossen und bekannt gemacht wurde.

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